BMW-Werkstatteinladung: Soll ich oder soll ich nicht?

Die Wortwahl der Münchner im Zusammenhang mit einer nachträglichen Fehlerbehebung lässt Stringenz vermissen.

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Bild: martaposemuckel / Pixabay

Während die BMW-Pressestelle größten Wert auf die Unterscheidung zwischen „Rückruf“ und „Serviceaktion“ legt, scheint es der Hersteller in seinen Kundenbenachrichtigungen nicht so genau zu nehmen. Dies sorgt für Verwirrung – und zwar offensichtlich auch bei den eigenen Servicebetrieben. „Auf meinem Anschreiben den X3 betreffend stand ‚Rückruf-Maßnahme‘. Das habe ich als verpflichtenden Rückruf verstanden. Wurde mir in der Werkstatt auch bestätigt“, erklärt ein irritierter Kunde im Zusammenhang mit der Aktion „0012880500“.

Eine BMW-Sprecherin bezeichnete das dieser Maßnahme zugrundeliegende Bremsproblem aufgrund der Erfüllung von gesetzlichen Mindestanforderungen dagegen als nicht sicherheitsrelevant, wodurch der Werkstattbesuch des Kunden auf Freiwilligkeit beruht. Toyota kam zu einem anderen Ergebnis – trotz der geringen Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts. Doch wenn der Bremskraftverstärker tatsächlich mal ausfällt, dann kann das durchaus gefährlich werden, wie diesem Erfahrungsbericht eines BMW-Fahrers zu entnehmen ist.

Bei solchen Grenzfällen sollten die Autobauer also lieber eine Erwähnung mehr in der Behördendatenbank in Kauf nehmen. Denn nur wenn die Aktion dort als verpflichtend verzeichnet ist, besteht Gewissheit, dass das Problem tatsächlich an allen Fahrzeugen behoben wird – ganz im Sinne der immer wieder beschworenen Kundenzufriedenheit und natürlich auch der Verkehrssicherheit.

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