Ein Rückruf für 12.593 Exemplare des Mazda CX-60 in Europa zieht nur dann einen Werkstattaufenthalt nach sich, wenn die SUV mit speziellen Winter-Kompletträdern aus dem Mazda-Zubehörprogramm ausgerüstet sind. Zur Identifizierung erhalten betroffene Besitzer der zwischen 2. Juni und 31. Dezember 2022 erstmals zugelassenen Fahrzeuge ein Foto zugesendet, das der offiziellen schriftlichen Halterinfo des Kraftfahrt-Bundesamts beigefügt ist.
Wer die Felge auf dem Foto erkennt, sollte bald einen Termin mit einem Mazda-Vertragsbetrieb vereinbaren. „Dieser überprüft die betroffenen Felgen vor Ort. Mangelhafte Zubehör-Leichtmetallfelgen werden gegen neue Felgen inkl. Radbolzen ausgetauscht“, heißt es in einer Ankündigung der Mazda-Deutschlandzentrale. Die Aktion mit der internen Kennung „AP012A“ dürfte aber in den meisten Fällen mit einer 20-minütigen Prüfung erledigt sein.
„Die Felgen müssen mit Buchsen in den Radbolzenbohrungen ausgestattet sein“, betont das Unternehmen in seiner Ankündigung. Sollten diese fehlen oder nicht korrekt eingesetzt sein, könnte ein bis zu drei Stunden dauernder Austausch von maximal vier Felgen samt Radbolzen folgen. Ansonsten droht im Extremfall ein Radverlust bei 5.413 Einheiten hierzulande. Fahrzeughalter ohne technisches Fachwissen sollten das Schreiben zum Rückruf genau prüfen. Wer unsicher ist, ob sein Fahrzeug betroffen ist, kann sich an einen Mazda-Vertragsbetrieb wenden.
Überprüfte Fahrzeuge werden durch die Mazda-Mitarbeiter nicht mit einem Aufkleber oder anderen Erkennungsmerkmalen markiert. „Die Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN) eines jeden betroffenen Fahrzeugs ist in den Mazda Systemen vermerkt und kann von Mazda Partnern und auch freien Werkstätten hinsichtlich des Status überprüft werden. Bei Eingabe der FIN wird diese Aktion als ‚offen‘ angezeigt“, erläutert Mazda Deutschland in seinem Statement. Habe der Partner die Aktion durchgeführt und abgerechnet, zeige das System sie nicht mehr als „offen“ an.
Nachtrag 4.4.:
Im passenden Datenbankeintrag des Kraftfahrt-Bundesamts finden sich noch folgende Ergänzungen: „Leichtmetallräder (Aluminiumlegierung) des Herstellers Borbet; betroffene Teilenummern: KSR4-V3-810, KR9P-V3-810 – BL 29.07.2022-23.12.2022 (Reifenproduktion)“.
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