OLG Hamm hält TDI-Motor für mangelhaft

Ein Urteil spricht nach näherer Untersuchung eines Skoda Octavia von einem "werkseitigen Fehler" in den Pumpe-Düse-Injektoren und macht den Weg frei für eine Fahrzeugrückgabe.

Heck eines gelben Skoda Octavia RS Limousine des Modelljahres 2013.
Foto: Skoda

Ein Skoda Octavia RS Combi 2.0 TDI kann einen für diese Modellreihe typischen Bauteilfehler an den Pumpe-Düse-Injektoren aufweisen. Ist dies der Fall, kann der Kunde zu einem Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt sein. „Dieser werkseitige Fehler führte zu einer Überfettung des Brennstoffgemischs und damit zu einer Verkokung, die wiederum eine übermäßige Füllung des Partikelfilters mit Ruß zur Folge hatte“, heißt es in einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 11. Mai (Az. 28 U 89/16). Der Klage auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein gebrauchtes Fahrzeug wurde darin stattgegeben.

Im Streitfall erwarb der Kläger aus Ennepetal für knapp 9.000 Euro beim beklagten Autohändler aus Waltrop den sechs Jahre alten Skoda mit einem Kilometerstand von ca. 181.000 km. Nach der Fahrzeugübergabe rügte der Kläger Mängel, unter anderem ein schlechtes Anspringen des Motors, Ruckeln beim Fahren, laute Motorgeräusche und eine sich plötzlich erhöhende Motordrehzahl. Es kam zu Instandsetzungsarbeiten, die der Kläger allerdings für unzureichend hielt. Deswegen erklärte er den Rücktritt vom Kaufvertrag.

Der Händler verwies darauf, dass die Probleme auf üblichen Verschleiß des Fahrzeugs zurückzuführen und nicht als Mangel zu bewerten seien. Dies sahen die Richter anders und ermöglichten dem Kläger den Vertragsrücktritt. Begründung: Das verkaufte Fahrzeug habe bei der Übergabe einen Sachmangel aufgewiesen und sich nicht in einem altersgemäßen Zustand vergleichbarer Gebrauchtfahrzeuge befunden.

Zwar sei die im Laufe des Fahrbetriebs zunehmende Verstopfung des Rußpartikelfilters ein üblicher Verschleiß bei Dieselfahrzeugen. Aufgrund der defekten Pumpe-Düse-Injektoren sei im Partikelfilter aber mehr Ruß als üblich abgelagert worden. Eine solche übermäßige Verschleißanfälligkeit sei ebenfalls als Sachmangel anzusehen, zumal der Drucksensor des Partikelfilters die Rußablagerung nicht angezeigt habe.

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