Gutachten: Thermofenster sind unzulässig

Ein Rechtsgutachten kommt zu dem eindeutigen Ergebnis: Fahrzeuge, die bei Minustemperaturen nicht über eine funktionierende Abgasreinigung verfügen, dürften keine Typgenehmigung haben.

thermometer temperatur grad celsius skala, vergilbtest Thermometer in Großaufnahme
Bild: Pixabay / MIH83 (CC0 Public Domain)

Für das vermeintlich zurückhaltende Vorgehen im Abgasskandal erntete das Verkehrsministerium und das ihm unterstellte Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)  viel Kritik. Im Untersuchungsausschuss des Bundestags betonte Prof. Martin Führ von der Hochschule Darmstadt, dass die von den ertappten Herstellern angeführten Ausnahmeregelungen grundsätzlich eng auszulegen und besonders zu rechtfertigen seien. Eine Abschalteinrichtung sei nicht zulässig, „wenn sie sich durch Konzeption, Konstruktion oder Werkstoffwahl vermeiden lässt“.

Insbesondere die Thermofenster sind dem Spezialisten für Öffentliches Recht und Rechtstheorie ein Dorn im Auge. Da im Typzulassungs-Regelwerk (EG-Verordnung Nr. 692/2008) explizit vorgegeben sei, dass eine Stickoxid-Nachbehandlung auch nach einem Kaltstart bei minus sieben Grad Celsius spätestens nach 400 Sekunden ordnungsgemäß zu funktionieren habe, könne es „für ein daneben bestehendes Thermofenster bei niedrigen Temperaturen keine Rechtfertigung geben“, heißt es in seinem Gutachten.

Überhaupt sei zu fragen, wie die Hersteller ohne diesen Kaltstart-Nachweis eine Typgenehmigung erhalten konnten. Möglicherweise liege sogar strafrechtliches Handeln sowohl auf Hersteller- als auch auf Behördenseite vor. Der in der Emissions-Basis-Verordnung der EU festgelegten Verpflichtung, Verstöße gegen die Richtlinie zu ahnden „ist der deutsche Gesetzgeber bislang nicht nachgekommen“, kritisierte Führ abschließend und rechtfertigt damit das gegen Deutschland eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren.

Der Rechtsexperte wollte auch vom KBA direkt in Erfahrung bringen, wie genau der Kaltstart-Nachweis beim Typgenehmigungsverfahren erbracht wurde. Eine Antwort blieb ihm die Behörde schuldig, „meines Erachtens rechtswidrigerweise“, wie er auf Anfrage von „Kfz-Rueckrufe.de“ betonte. Daher bohrte die Grünen-Fraktion im Rahmen einer „Kleinen Anfrage“ nach. Die Abgeordneten wollten von der Bundesregierung wissen, ob aus ihrer Sicht Fahrzeuge, die nachweislich schon bei Plustemperaturen ihre Abgasreinigung mindern, die Kaltstart-Vorgabe erfüllen. Die Antwort der Regierung fiel knapp aus. „Die Vorgaben der Durchführungsverordnung stellen an die Fahrzeuge keine Leistungsanforderungen in Form konkret zu erfüllender Emissionswerte.“

„Weite Interpretation der Ausnahmeregelungen“

Gemäß dem Motto „zwei Juristen, drei Meinungen“ gab es auch ein Gutachten, das die Sichtweise der Regierungsvertreter im Untersuchungsausschuss widerspiegelt. Doch wirkt es in seiner Argumentation weniger überzeugend. Jurist Dieter Neumann, Partner der weltweit tätigen Großkanzlei Greenberg-Traurig, spricht pauschal davon, dass „in weitem Umfang“ von den Ausnahmen vom Verbot von Abschalteinrichtungen Gebrauch gemacht worden sei. „Diese Praxis beruht auf einer weiten Interpretation der Ausnahmeregelungen, die allerdings – insbesondere mangels konkretisierender Regelungen der Vorgaben – auch verwendet werden konnte.“ Auf die konkrete Kaltstart-Vorgabe geht er in seinem Gutachten nicht ein.

Auch für ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland sieht der Jurist keine Veranlassung. Für Sanktionen bei Verstößen gegen die EU-Emissionsrichtlinie sei hierzulande gesorgt, so Neumann in seinen Ausführungen. Sie seien „durch § 37 Abs. 1 EG-FGV beanstandungsfrei in das deutsche Ordnungswidrigkeitsrecht umgesetzt worden“.

Im nächsten Teil der Analyse zum Abgasskandal: Zusammenfassung der Testergebnisse – diese Modelle stehen im Visier der Behörden

Alle bisherigen Beiträge zu Dieselgate finden Sie im Bereich Spezialthemen.

About Niko Ganzer 1829 Articles
Weitere Infos über mich und den Blog finden Sie ganz oben in der Navileiste unter "About".

Be the first to comment

Leave a Reply

Your email address will not be published.


*