Avanti Dilettanti

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Bild: Pixabay / StockSnap, CC0 Creative Commons

Nun hat sich sogar das Bundesverfassungsgericht mit dem Abgasskandal bzw. dessen juristischer Aufarbeitung beschäftigt.  Karlsruhe hat den VW-Konzern in die Schranken gewiesen. Die Reaktion? Man begrüßt, dass nun Klarheit hinsichtlich der offenen Rechtsfragen herrscht und will „weiterhin mit den staatlichen Behörden kooperieren“.

Wozu veröffentlicht VW solch eine Mitteilung? Nein, natürlich begrüßt man die Entscheidung in Wolfsburg nicht, sondern knirscht so stark mit den Zähnen, dass die Kauleiste inzwischen pulverisiert sein dürfte. Und man wird auch weiterhin nicht mit den Behörden kooperieren, denn sonst wäre man zur Verhinderung der Ermittlungsarbeit der Münchner Staatsanwaltschaft nicht bis vor das höchste deutsche Gericht gezogen.

Hat dieses Pressestatement börsenrechtliche Gründe? Die Karlsruher Entscheidung dürfte bei den Großaktionären den Verdruss nur steigern, zumindest bei jenen, denen der „shareholder value“ über eine saubere Aufarbeitung der Vorkommnisse geht. Denn nach dem schnellen Schuldbekenntnis im Herbst 2015 scheint der Konzern einen weiteren schweren Fehler begangen zu haben: er hat eine Rechtsvertretung beauftragt, die „nicht grundrechtsberechtigt und deshalb nicht beschwerdeberechtigt“ ist, wie es in der heutigen Gerichtsmitteilung heißt.

Aus Sicht der Kunden ist dieser Dilettantismus begrüßenswert, denn ihre Rechtsposition im Bemühen um ähnliche Entschädigungen, wie sie amerikanischen Kunden zuteilwurden, ist seit heute gestärkt. Die VW-Manager und deren Anwälte scheinen von der Durchsuchungsaktion überrascht worden zu sein. Dadurch steht zu hoffen, dass in den beschlagnahmten Dokumenten brisantes Material zu finden ist – auch wenn die Gesetzeshüter erst im Frühjahr 2017 und damit 18 Monate nach Beginn des Skandals zuschlugen. Es könnte sogar sein, dass demnächst weitere Handschellen klicken.

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