Zwischen Weihnachten und Neujahr hat das Bundesverkehrsministerium (BMVI) noch schnell die Anforderungen für Hardware-Nachrüstsysteme veröffentlicht. Und mal wieder entsteht der Eindruck, dass alles dafür getan wird, dass die Teile ja nicht verbaut werden müssen. Das BMVI erwartet vom Hersteller für die Typgenehmigung einen Nachweis, „dass die Funktionsfähigkeit des Systems bei bestimmungsgemäßem Betrieb über eine Kilometerleistung von 100.000 km oder über eine Lebensdauer von bis zu fünf Jahren […] gewährleistet ist“.
Darf man künftig auch für einen Neuwagen eine gesetzlich verbriefte Fünfjahresgarantie erwarten? Wohl kaum. Während ein Katalysatoren-Hersteller gegenüber der ARD diese harten Vorgaben trotzdem als machbar bezeichnete, zeichnete sich kurz nach Veröffentlichung der Anforderungsliste bereits ab, an wem eine großflächige Hardware-Nachrüstung scheitern wird. VW riet den Haltern noch am selben Tag von den noch gar nicht existenten Kits ab, weil die ja nur technische Nachteile brächten. Und BMW verweigert grundsätzlich eine Nachrüstung, obwohl ein ZDF-Beitrag kürzlich nachwies, dass dies problemlos möglich wäre. Alles, was dafür nötig ist, befinde sich im offiziellen Ersatzteilkatalog der Münchner.
Dieses Gebahren zeigt, dass in diesem Land immer noch der Schwanz mit dem Hund wackelt. Statt die Hersteller zur Nachrüstung zu zwingen, tritt der Verkehrsminister gegenüber der Industrie einmal mehr wie ein Bittsteller auf. Permanent wiederholt Scheuer die Mär, dass ihm angesichts gesetzeskonformer Luftverschmutzer die Hände gebunden seien. Dass dies beileibe nicht so ist, zeigen die überzeugenden Sondervoten im Abschlussbericht des Nationalen Dieselforums. Sie stammen nicht (nur) von der ach so bösen Umwelthilfe. Auch die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, also der überparteiliche Zusammenschluss des Deutschen Städtetags, Deutschen Landkreistags und des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, fordert eine harte Hand.
Wechsel von Hund auf Schwein
Die Verbandsvertreter sprechen sich dafür aus, „das KBA zu ermächtigen, Hersteller zu Nachrüstungen zu verpflichten“. Möglich wäre dies aufgrund §25 EG-FGV, wie das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten des Landes Rheinland-Pfalz in dem Bericht feststellt. Eine Bundesregierung, die sich ernsthaft vor künftigen Tricksereien schützen will, würde diese Option zumindest in Erwägung ziehen. Doch man bleibt lieber an der Leine der Autoindustrie.
Auch 2019 hält also weiterhin einen lobbyverseuchten Politbetrieb in der Hauptstadt bereit. Dennoch wünsche ich Ihnen ein gutes neues Jahr. Bei den Chinesen ist es übrigens noch bis Anfang Februar das Jahr des Hundes. Erst dann folgt der Wechsel auf das Schwein, dem nachgesagt wird, besonders schmutzig ehrlich zu sein!
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