Die Bundesregierung sieht keine Gefahr für den Straßenverkehr durch Hackerangriffe. Das geht aus einer Ende Januar erteilten Antwort auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor. Zwar hätten in den vergangenen Jahren Sicherheitsforscher nachweisen können, dass die Kommunikationsschnittstellen einzelner Fahrzeugmodelle für Cyberangriffe anfällig seien. „Diese potenziellen Sicherheitslücken konnten durch die Hersteller mittlerweile geschlossen werden“, heißt es in dem Papier.
Für automatisierte und vernetzte Fahrzeuge fordert die Regierung „Mindestanforderungen an IT-Sicherheitskonzepte“, deren Funktionalität während des gesamten Fahrzeuglebens gewährleistet sein müsse. Dies werde durch die Typgenehmigung, die Pflicht zu regelmäßigen Softwareupdates und durch die Prüfung der Systeme in der Hauptuntersuchung gewährleistet. Konkrete Maßnahmen sollten in enger Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entwickelt werden.
Weniger klar äußert sich die Regierung zu den Fragen, wie weit die Datenhoheit der Autobauer nachteilig für Kunden und Mitbewerber sein könnten. Bei allen Fragen zur Übertragung und Speicherung von Fahrzeugdaten seien Fahrzeugsicherheit, Verbraucherschutz, Wettbewerbsrecht, Datensicherheit und -schutz miteinander zu vereinbaren. „Die Beratungen dazu sind sowohl auf europäischer Ebene als auch innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen“.
Immerhin soll bis zum kommenden September eine vergangenes Jahr eingesetzte Datenethikkommission Antworten auf die Frage nach dem Dateneigentum liefern. Hier gibt es je nach Interessenlage höchst unterschiedliche Meinungen, ob und in welchem Umfang die Speicherung von personenbezogenen Daten auf den Servern der Autohersteller zulässig ist. Wie schon berichtet, sehen die Fahrzeugproduzenten in der Serverhaltung eine unabdingbare Voraussetzung, um die Sicherheit zu gewährleisten. Verbraucherschützer pochen dagegen auf die volle Verfügungsgewalt des Besitzers über die Daten.
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