Seit November 2018 hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unter dem Herstellercode „23X6“ elf Warnhinweise zu diversen Audi-Modellreihen veröffentlicht. Ein Großteil mahnt eine „Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems“ an. Beim jüngsten Eintrag in die Behördendatenbank hat sich jedoch die Wortwahl geändert. Nun moniert Flensburg eine „Konformitätsabweichung“ der Antriebssteuerungssoftware.
Gemeint sind knapp 11.000 Audi A8 der Baujahre 2009 bis 2014 mit dem V8-Turbodieselaggregat (4,2 Liter, Euro 5 mit Motorkennbuchstaben „CDSB“ und Getriebe „AL951“). Davon sind rund 5.500 in Deutschland gemeldet. Ob die Fehlermeldung im Zusammenhang mit Abgasgrenzwerten steht, ließ die Pressestelle des KBA unbeantwortet. Audi selbst nimmt keine Stellung mehr zu Rückrufaktionen.
Christoph Rigling, Pressesprecher der aus der Musterfeststellungsklage bekannten Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, geht davon aus, dass die Verwendung desselben Rückrufcodes kein Zufall ist. „Wir interpretieren die Formulierung ‚Konformitätsabweichung Antriebssteuerungssoftware‘ als Hinweis auf eine Lenkwinkel-Software. Dabei erkennt das Fahrzeug aufgrund der Lenkradstellung, ob es sich auf einem Prüfstand oder im Normalbetrieb befindet. Letztlich wird durch die Software das Abgaskontrollsystem manipuliert“, erklärte er auf Nachfrage.
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