Der Neubesitzer eines alten BMW der Baureihe E46 schildert in einem Online-Forum folgende ungewöhnliche Fahrzeughistorie: Der 3er wurde während eines laufenden Rückrufs abgemeldet. Einer der Vorbesitzer erhielt zu einem späteren Zeitpunkt wohl noch die schriftliche Androhung der Zwangsstillegung. Vermutlich handelt es sich daher um einen der frühen Takata-Rückrufe der Münchner. Durchgeführt wurde die Abhilfemaßnahme aber nicht.
Über zwei Jahre später konnte der neue Besitzer das Fahrzeug nach eigenen Angaben problemlos wieder anmelden und erfolgreich durch die Hauptuntersuchung bringen. „Kein Wort bezüglich der Airbags“, wundert er sich. Glücklicherweise weiß er von dem offenen Rückruf und will ihn nun durchführen lassen. Das dürfte nicht immer der Fall sein. Merke daher: KBA, TÜV und Zulassungsstelle sind kein Garant für eine 100-prozentige Erfüllungsquote bei sicherheitsrelevanten Maßnahmen.
Quelle: E46 – Airbag Rückrufaktion Zulassung
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