Größere Rückrufaktionen werden auch dann ausgeführt, wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit der Gefährdung gering ist – zumindest laut Darstellung des Herstellers. „Sollte der Starter aufgrund eines zuvor eingetretenen Schadens blockiert sein, z.B. bei Motorschaden durch Wasserschlag, würde beim Startversuch ein sehr hoher elektrischer Strom über den Startstrom-Begrenzer fließen. Würden, trotz des sich nicht drehenden Motors, wiederholt Startversuche durchgeführt, könnte der Startstrom-Begrenzer durch den sehr hohen elektrischen Strom überhitzen.“
So begründete ein Mercedes-Sprecher auf Anfrage eine Rückrufaktion für die Modellreihen A-Klasse (BR 176), B-Klasse (BR 242/246), CLA (BR 117), GLA (BR 156), C-Klasse (BR 205), E-Klasse (BR 213) und GLC (BR 253) aus dem Produktionszeitraum von Februar 2014 bis Februar 2017, von der in Deutschland 150.000 Einheiten betroffen sind. Im schlimmsten Fall könnten bei diesen Fahrzeugen umliegende Bauteile schmelzen, sich entzünden und zu einem Brand führen.
Über die Mercedes-Benz Serviceorganisation wird bei den betroffenen Fahrzeugen eine zusätzliche Sicherung in der Versorgungsleitung zum Starter eingebaut. „Der vorgesehene Werkstattaufenthalt für den Einbau der zusätzlichen Sicherung wird ca. eine Stunde in Anspruch nehmen und ist für den Kunden selbstverständlich kostenlos“, sagte der Sprecher abschließend.
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