…und zwar immer wieder, wenn es um die Aufarbeitung des Abgasskandals geht. Genau an dem Tag, an dem der Bundesgerichtshof (BGH) Schadensersatzansprüche gegen die Daimler AG im Zusammenhang mit dem „Thermofenster“ verneint hat, veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt den bislang größten Mercedes-Rückruf wegen einer „unzulässigen Abschalteinrichtung“.
Ich finde eine Formulierung in der BGH-Pressemeldung zu den Urteilen etwas befremdlich: So blieb es „zwischen den Parteien streitig“, bei welchen Außen- bzw. Ladelufttemperaturen das Thermofenster bei den umstrittenen Fahrzeugen arbeitet. Wäre es nicht Aufgabe des Gerichts gewesen, dies final zu klären? Dies hätte doch einen wichtigen Hinweis darauf geben können, ob die Daimler-Entwickler wirklich so arglos Fahrzeuge mit viel zu hohem Schadstoffausstoß auf die Straße gesetzt haben.
Vermutlich ging es aber zumindest in diesen verhandelten Fällen mehr um eine juristische Abgrenzung zum besonders verwerflichen Verhalten der VW-Ingenieure bei der Entwicklung ihrer Dieselmotoren. Eine Entscheidung (oder ein Vergleich) in der Musterfestellungsklage des VZBV gegen die Stuttgarter steht dagegen noch aus.
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