Irritationen bei den betroffenen T6-Besitzern hat eine neue Rückrufaktion von VW wegen überhöhter Diesel-Emissionen ausgelöst. Das Softwareupdate mit dem Code „23Z7“ geht laut Anschreiben (s. Link unten) einher mit einem „geringfügig“ erhöhten Adblue-Verbrauch. Hierfür erhielten die Kunden anfangs einen Ausgleich von 100 Euro in bar. „Seit Anfang April wurde die Bargeld-Kompensation umgestellt auf eine Adblue-Stempelkarte. Mit dieser Karte ist der Kunde berechtigt, achtmal seinen Adblue-Tank kostenlos auffüllen zu lassen“, sagte ein Sprecher von VW Nutzfahrzeuge auf Anfrage. Hierfür jedes Mal zu einem VW-Servicebetrieb zu fahren, empfinden aber viele als umständlich.
Seit 17. April ist die Aktion auch in der Datenbank des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) gelistet. Eine „Konformitätsabweichung führt zur Überschreitung des Euro-6-Grenzwertes für Stickoxide“, heißt es dort. Von einer illegalen Abschalteinrichtung ist nicht die Rede. Beim betroffenen Zweiliter-TDI-Aggregat handelt es sich auch nicht um den EA189-Motor, der beim Abgasskandal im Mittelpunkt stand, sondern um den Nachfolger (Motorcode: EA288, s. Foto).
Laut dem Sprecher geht es um folgende T6-Modelle: Kombi, Caravelle, Multivan und California, also Busse mit Pkw-Zulassung (M1). Sie gerieten schon vor über einem Jahr in die Schlagzeilen, als es wegen Emissionsproblemen einen mehrmonatigen Auslieferungsstopp von Neuahrzeugen gab. Nun erhalten also alle vor dem Auslieferungsstopp produzierten Fahrzeuge (Bauzeitraum: Oktober 2014 bis November 2017) eine „Anpassung der Programmierung des Motorsteuergeräts“ wie VW es beschreibt. „Die Software für den Rückruf enthält die identischen Korrekturen wie die seit März 2018 produzierte Seriensoftware“, ergänzte der Sprecher.
Seinen Angaben zufolge startete die Aktion bereits am 4. Februar. Der vom KBA überwachte Rückruf betrifft in Deutschland 86.741 Fahrzeuge, weltweit 185.383. Das Softwareupdate soll etwa eine Stunde dauern. Anschließend erfolgt eine Eintragung ins Bordbuch. Eine separate Markierung am Fahrzeug ist nicht vorgesehen.
Ich hatte auf das erste Anschreiben von VW mit dem „Angebot“ für das Update der Motorsteuerung 23Z7 zurückgefragt, welche technischen und rechtlichen Konsequenzen es habe, wenn ich das „Angebot“ nicht annähme. Von VW kam erneut – noch wortreicher – die selbe Werbelyrik, dass sich ausschließlich der Ad-Blue Verbrauch geringfügig erhöhen würde, sonst aber weder Leistung noch Verbrauch änderten. Zu rechtlichen Konsequenzen, keine klare Antwort. Meine Skepsis blieb. Erneute Rückfrage an VW. Jetzt antwortete VW, dass ich damit rechnen müsse, dass das Kraftfahrtbundesamt die allgemeine Betriebserlaubnis meines T6 entziehen werde. Also habe ich wohl oder über das Update 23Z7 durchführen lassen. Und – oh Wunder: Trotz deutlich defensiverer Fahrweise als zuvor, z.T. mit Auskuppeln des Gangs bei Bergabfahrt, Einhalten von nur 80 km/h per Tempomat auf Landstraßen etc. ist der Verbrauch von max. 7,2 l/100 km zuvor auf 8 l/100km nach dem Update 23Z7 angestiegen! So viel sind Zusicherungen wesentlicher Eigenschaften bei VW wert! Gibt es vergleichbare Erfahrungen anderer T6 Fahrer, die das Update 23Z7 haben ausführen lassen?
Kann dem Dieselmehrverbrauch nur zustimmen, nach Update 23Z7 bereits innerhalb kürzester Zeit 2x der Partikelfilter zu sowie Ruckeln in der Warmlaufphase. Bereits mit Anwalt Kontakt aufgenommen.