Wenn ein Richter in seinem Urteil ein Auto als „nicht alltagstauglich“ bezeichnet, müssten beim Hersteller eigentlich sämtliche Alarmglocken klingeln. Doch da es in der Entscheidung des OLG Koblenz um den Edelboliden Ferrari F40 ging, der auf Auktionen inzwischen in der Regel im siebenstelligen Bereich gehandelt wird, dürfte es in Maranello keine roten Ohren (in Wagenfarbe) ob des Schiedsspruchs geben.
Auch bei Ford in Köln geht man offenbar recht entspannt mit einem Urteil des LG München um, obwohl zahlreiche Medien diese Woche bereits ein grundsätzliches Verkaufsverbot für den Hersteller in Deutschland in den Raum stellten. Sogar eine Verschrottung bereits verkaufter Modelle soll vom Gericht angedroht worden sein.
Wie von Mitarbeitern zu hören ist, erwartet Ford aber eine baldige außergerichtliche Einigung mit dem Kläger. „Wir investieren in erheblichen Umfang in unser eigenes geistiges Eigentum und respektieren das geistige Eigentum anderer“, heißt es demnach in einer Hausmitteilung. Der japanische Patentverwalter darf sich also wohl auf eine ordentliche Finanzspritze freuen, dank besonders strenger Patentgesetze hierzulande.
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