Eine Anlage zum Kaufvertrag löst Irritationen bei der Interessentin an einer Mercedes V-Klasse aus. Das Autohaus weist darin darauf hin, dass das konkrete Fahrzeug möglicherweise von einem Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts betroffen ist. Die Kundin soll per Unterschrift bestätigen, zur Kenntnis genommen zu haben, dass die örtliche Zulassungsstelle die Stilllegung des Fahrzeuges anordnen kann, wenn eine eventuell erforderliche technische Maßnahme nicht fristgerecht durchgeführt wird.
Die Mehrheit der zur Hilfe gerufenen Foristen sieht keine großen Probleme in dem Schriftstück. Nur einer findet, „dass so eine Erklärung durch einen MB-Händler äußerst fragwürdig ist“. „Was soll denn daran kritisch sein?“, entgegnet ein anderer. „Das AH sichert sich nur dagegen ab, dass später nicht irgendein Schlaumeier ankommt und den Händler verklagt, weil innerhalb der Gewährleistung ein Mangel auftritt, der bei Fahrzeugübergabe schon bekannt war“.
Ob sich das Autohaus wirklich wirksam abgesichert hat, bezweifelt dagegen ein Dritter. Der Anhang sei „sehr allgemein gehalten und enthält nix, was nicht ohnehin gilt, einschließlich potentieller Stilllegung. Der Händler ist in meinen Augen ziemlich dumm, denn er verschafft sich damit keine verbesserte Rechtslage, verunsichert aber potentielle Interessenten“. Daher gibt es aus Sicht dieses Mercedes-Fahrers kein Problem damit, den Anhang zu unterschreiben.
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