„Erweiterung der Rückrufdatenbank zur Information über Rückrufaktionen“ – dieses Vorhaben listet die Bundesregierung explizit unter den „wesentlichen Digitalisierungsmaßnahmen“ auf, die das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) derzeit umsetzt. Ich bin sehr gespannt, wie nutzerfreundlich der Relaunch tatsächlich werden wird.
Bekanntlich hatte die Verbraucherzentrale ja einst die Recherchemöglichkeiten über sicherheitsrelevante Maßnahmen an Kfz als „mangelhaft“ bezeichnet. Damit sich die Benotung wesentlich verbessert, sollte man in Flensburg die Seite der US-Verkehrssicherheitsbehörde (NHTSA) sehr genau studieren.
Auf der anderen Seite des Großen Teichs geht man nämlich deutlich fordernder mit der Automobilindustrie um als bei uns. Die NHTSA macht auch Untersuchungen gegen Hersteller publik. Und die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch, dass danach ein Rückruf folgt – meist „freiwillig“, aber zur Not eben auch von der Behörde befohlen. Bei uns sind angeordnete Rückrufe dagegen Mangelware, wie der Antwort auf eine Parlamentsanfrage ebenfalls zu entnehmen ist. Sie standen bislang alle im Zusammenhang mit der Abgasthematik.
Immerhin darf die Flensburger Behörde im kommenden Jahr erstmals über einen dreistelligen Millionenbetrag verfügen. Allerdings nur zwei Jahre, dann schrumpft der Etat wieder auf zweistellige Dimensionen. In Washington dürfte das nur ein müdes Lächeln hervorrufen. Dort verfügt die NHTSA über ein Jahresbudget von fast einer Milliarde Dollar! Vor allem dadurch ist sie trotz deutlich kleinerer Mitarbeiterzahl viel schlagkräftiger als das KBA.
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