Dieser BMW-Kunde ist ein Betroffener des vor einem Jahr gestarteten Rückrufs für den AGR-Kühler. Dieser wird bekanntlich nur bei den Vierzylinder-Dieseln verbindlich getauscht. Bei den Sechszylindermodellen gibt es ein neues Bauteil erst nach einem Check. Der fiel für den Autoren des nachfolgenden Videos negativ aus. Da er die Geruchsbelästigung im Innenraum aber nicht länger hinnehmen will, tauscht er kurzerhand selbst das Bauteil und gibt hierfür eine Anleitung.
Über Niko Ganzer
1871 Artikel
Weitere Infos über mich und den Blog finden Sie ganz oben in der Navileiste unter "About".
Ähnliche Artikel

Rückruf Deutschland
BMW CE 04: Hupe benötigt neue Befestigung
Für den in diesem Jahr auf den Markt gekommenen Elektroroller CE 04 hat BMW einen ersten Rückruf angekündigt. „Das Signalhorn kann nach unten wegklappen. In diesem Fall ist der verfügbare Lenkwinkel nach links stark eingeschränkt“, […]

Airbagprobleme
NADI-Airbags: Auch Honda und Mazda rufen Youngtimer zurück
Honda ruft in Europa etwa 190.000 Fahrzeuge zurück, die vor der Jahrtausendwende vom Band liefen. Wie zuvor schon bei BMW, Suzuki und Toyota ist die Ursache ein neues Problem im Rahmen des schon seit mehreren […]

Kundenstimmen
Ruß am Turbolader eines BMW F10
Der Neubesitzer eines gebrauchten 5er BMWs mit 20.000 km auf der Uhr hat Ruß am Turbolader entdeckt und zeigt dies auch in einem Video. Die Schätzungen der Leidensgenossen reichen von „Stand der Technik“ bis „Fehlluft“. […]
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf Ihren Artikel vom 23.10.2018 betreffend ‚BMW ERWEITERT AGR-RÜCKRUF‘. Ich habe einen BMW X3 Vierzylinder Baujahr 2012 und habe mich aufgrund ihres Artikel an BMW in München gewandt. Nachdem ich die Kopie des Fahrzeugscheines und eine Kopie ihres Artikels an BMW Kudenbetreuung geschickt habe, bekam ich von dort die schriftliche Nachricht, dass mein Fahrzeug nicht betroffen sei. Auch der von mir angemerkte regelmäßige Verlust von Kühlmittel war für BMW kein hinreichender Grund, um den AGR-Kühler zu tauschen. Was habe ich davon zu halten? Ihrer Antwort sehe ich mit Interesse entgegen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Ulrich Schöndorf
Hallo Herr Schöndorf,
die genauen Umfänge eines Rückrufs legt der Hersteller fest. Sollte der sagen, dass ihr Fahrzeug nicht betroffen ist, bleibt Ihnen nur die Möglichkeit einer Beschwerde beim KBA und/oder eine Berücksichtigung dieser Entscheidung bei Ihrem nächsten Fahrzeugkauf.
MfG
Niko Ganzer