Es ist etwas ruhiger geworden um den VW-Abgasskandal. Schuld ist die Neusortierung der politischen Kräfte in Berlin. Die Opposition hatte vor der Bundestagswahl immer wieder unbequeme Fragen an die Große Koalition gestellt. Diese sind teilweise immer noch nicht beantwortet. Diese Woche gab es wieder ein paar Informationen zum Anfang August durchgeführten „Nationalen Forum Diesel“. Dort wurde die Verbesserung der Emissionen an 5,3 Millionen Fahrzeugen der Hersteller Audi, BMW, Dacia, Daimler, Fiat, Opel, Porsche, Renault, Seat, Skoda, Suzuki und VW vereinbart. Details zu den verschiedenen Modellen liegen noch nicht vor. Diese könnten erst mitgeteilt werden, wenn die Hersteller konkrete Anträge für die Nachrüstung gestellt haben, so die Regierung.
Der für die Freigabe zuständige Prüfbereich beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verfügt der Antwort zufolge derzeit über 14 Personen. Er soll aufgestockt werden. Auf die Frage der Grünen, ob die Bundesregierung ausschließen kann, dass die per Software-Update umgerüsteten Dieselfahrzeuge von einem eventuellen Fahrverbot in Städten mit weiterhin überhöhten Stickstoffdioxidbelastungen betroffen sein werden, heißt es in der Antwort: „Ziel der Bundesregierung ist es, mit den auf dem Nationalen Forum Diesel eingeleiteten Maßnahmen Fahrverbote zu vermeiden.“
Man darf zweifeln, dass dies gelingt. Letztlich ist die Regierung aber ohnehin der falsche Ansprechpartner für diese Frage gewesen, denn über Fahrverbote entscheiden die Gerichte. Ich habe mir diese Woche daher mal einen Überblick über den Stand der Dinge zu den verschiedenen juristischen Aspekten des VW-Skandals gemacht und festgestellt, dass nicht nur diese Streitfrage offen ist.
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