Dieselgate-Prozess in der Stadthalle

Am 30. September findet in Braunschweig der erste Verhandlungstermin der Sammelklage gegen Volkswagen statt. Knapp 420.000 Anmeldungen liegen laut klagendem Verbraucherschutzverband bereits vor.

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Bild: Pixabay / falco, CC0 Creative Commons

Das Oberlandesgericht Braunschweig hat einen ersten Termin für die mündliche Verhandlung in der Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG wegen des Abgasskandals festgelegt. Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) am Donnerstag mitteilte, findet sie am 30. September um 10 Uhr im Congress-Saal der Stadthalle Braunschweig (Foto) statt. Wann mit einem Urteil zu rechnen ist, sei dagegen noch unklar.

Der VZBV hatte bereits am 1. November 2018 gemeinsam mit dem ADAC die neu geschaffene Möglichkeit der Verbandsklage genutzt. Vor Gericht möchten die beiden Interessengruppen erreichen, dass Käufer von Dieselmodellen des VW-Konzerns wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung eine Wiedergutmachung zugesprochen bekommen. Der Prozess ist insbesondere für Verbraucher gedacht, die sich wegen einer fehlenden Rechtschutzversicherung gegen eine Individualklage entschieden haben.

Bis zum Verhandlungstermin sei eine Eintragung ins Klageregister beim Bundesamt für Justiz (BfJ) weiterhin möglich, betonte der VZBV in seiner Mitteilung. Ein „Klagecheck“ gibt online Auskunft darüber, ob eine Registrierung Sinn macht. Eine Beteiligung sei für die Verbraucher kostenlos, unterstreicht der Verband. Es drohe kein Prozesskostenrisiko. Ein Urteil sei dann aber auch automatisch für sie gültig – unabhängig davon, ob es positiv oder negativ ausfällt.

Revision beim BGH möglich

Der Gerichtsstandort ist in der Vergangenheit eher durch Entscheidungen im Sinne des VW-Konzerns in Erscheinung getreten, zuletzt bei einem ersten Berufungsurteil im Februar. VZBV und ADAC könnten gegen einen negativen Richterspruch des OLG Braunschweig aber weiter vorgehen.  Eine Revision würde dann zum Bundesgerichtshof (BGH) gehen, sagte Ronny Jahn vom Team Musterfeststellungsklagen des VZBV auf Anfrage. Der BGH hatte kürzlich mit einer Klarstellung zum Thema Abschalteinrichtungen verbraucherfreundliche Töne angeschlagen.

Gerne versuchen die Richter aber auch, die Prozessparteien zu einem Vergleich zu bewegen. In einem solchen Fall gelte das Prinzip „mitgegangen, mitgehangen“ nicht, wie der VZBV-Mitteilung zu entnehmen ist. Betroffene hätten dann die Möglichkeit, einen solchen Deal abzulehnen und selbst noch einmal zu klagen.

Doppelte Anmeldungen

Knapp 420.000 Anmeldungen liegen nach Erkenntnissen des Verbands für die Musterfestellungsklage gegen VW bereits vor. „Diese Anmeldungen sind aber nicht mit den eingetragenen Personen gleichzusetzen“, sagte Jahn. Wegen dem verzögerten Versand der Anmeldebestätigungen durch das BfJ hätten sich einige Verbraucher mehrfach registriert, um auf Nummer sicher zu gehen.

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