Die US-Verkehrssicherheitsbehörde (NHTSA) hat im Oktober zwei so genannte „Audit Queries“ (AQ) beendet. Hierbei untersuchten Mitarbeiter die Reaktion von BMW und Triumph auf Sicherheitsprobleme ihrer Fahrzeuge. Die NHTSA unterstellte beiden Herstellern Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, welche diese später auch einräumten. Nach Zahlung unterschiedlich hoher Strafen, schloss das Amt nun auch offiziell die Akten zu den beiden Fällen.
Bei BMW ging es um Probleme des Mini Cooper beim Seitenaufprallschutz. Nach mangelhaften Crashtestergebnissen startete der Hersteller zwar verschiedene Maßnahmen, darunter auch zwei Rückrufe. Allerdings habe es BMW unterlassen, eine mündlich gegenüber Behördenmitarbeitern angekündigte Serviceaktion durchzuführen, teilte die NHTSA mit. Hierbei sollten die betroffenen Fahrzeuge mit zusätzlichen Polstern in der hinteren Seitenverkleidung ausgestattet werden. Dies wurde erst einige Monate später im Rahmen eines weiteren Rückrufs nachgeholt.
Im Juni 2015 holten die Münchner 30.500 Mini der Modelljahre 2014 und 2015 in die Werkstatt. Die NHTSA startete daher im Herbst desselben Jahres seine AQ. Bereits einige Wochen später räumte BMW ein, gegen Sicherheitsvorschriften verstoßen zu haben und zahlte daraufhin im Februar 2016 eine Geldstrafe in Höhe von 10 Millionen US-Dollar. Zudem musste die Nordamerika-Sparte des Konzerns seine Prozesse im Zusammenhang mit Sicherheitsaspekten unter Aufsicht eines unabhängigen Beraters überarbeiten, beispielsweise im Bereich der Händlerinformation und –schulung.
Glimpflicher davon kam der britische Motorradhersteller Triumph. Hier begnügte sich die NHTSA mit einer Geldstrafe von 1,4 Mio. US-Dollar und verlangte zudem Investitionen von 500.000 Dollar in die Verbesserung des Qualitätsmanagements. Nach Ansicht der Behörde hatte das Unternehmen über ein Jahr verstreichen lassen, ehe es im Herbst 2014 auf ein Sicherheitsproblem in der Lenkanlage von Maschinen des Typs Street Triple aus den Modelljahren 2012 bis 2013 mit einem Rückruf reagierte (Aktion „501“, in der KBA-Datenbank unter der Referenznr. „4227“ gelistet). Triumph räumte seinen Fehler bereits im Sommer 2015 ein. Trotzdem wurde der Fall erst Anfang Oktober dieses Jahres geschlossen.
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