Jammern auf högschdem Niwo

Wie unbedeutend unsere Sorgen im Vergleich zu anderen sind, konnte man kürzlich sehr gut an einem Urteil des Bundesgerichtshofs ablesen.

Schwarzes Panamera Turbo S Executive Interieur (11/2013)
Bild: Porsche

Nun geht also wieder ein Jahr zu Ende. „Gott sei Dank“ hörte ich bereits vielfach in Jahresrückblicken – wie schon 2020 und 2021. Aus meiner Sicht nutzt sich das langsam ab. Im Vergleich zu den beiden Vorjahren konnten wir doch in diesem Jahr immerhin den Punkt Pandemie von der Sorgenliste streichen. Ob endgültig, muss sich zeigen.

Und natürlich sind neue Probleme hinzugekommen. Aber gerade der Blick auf die Ukraine zeigt uns, wie komfortabel unsere Situation hier nach wie vor ist. Doch die „German Angst“ ist ja auch im Ausland legendär. Klar, „First World Problems“ gibt es auch bei unseren Nachbarn, doch Jammern (auf „högschdem Niwo“, wie unser Ex-Bundestrainer sagen würde) ist schon Volkssport bei uns.

Bezeichnend in diesem Zusammenhang ist für mich ein kürzlich ergangenes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Da klagte eine Porsche-Fahrerin auf Schadensersatz, weil sie durch Blockade der Garageneinfahrt ihren Urlaub am Gardasee mit ihrem Zweitwagen durchführen musste. Da es sich dabei „nur“ um einen BMW handelte forderte sie allen Ernstes eine Nutzungsausfallentschädigung von 175 Euro pro Tag!

Beruhigend zu hören, dass diese Klage abgewiesen wurde (Az.: VI ZR 35/22). Schlimm genug, dass solche Lappalien überhaupt den BGH erreichen. Meine These: solange das oberste deutsche Straf- und Zivilgericht über Fälle wie diesen entscheidet, kann es uns nicht wirklich schlecht gehen. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen ein frohes Fest und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2023! Möge es selbst den größten Skeptikern weniger Grund für ihre Klagen liefern als bisher.

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