Keine Hauptschuld an Unfall durch defekten Notbremsassistenten

Macht ein Auto ohne Grund eine Vollbremsung auf der Autobahn, muss laut einem Urteil vom März trotzdem der auf den stehenden Pkw Auffahrende den größeren Teil des Schadens übernehmen, wenn sein Sicherheitsabstand zu gering war.

Eine weiße Mercedes-Benz A-Klasse fährt 2012 auf einer Teststrecke zur Demonstration des Notbremsassistenten(, A 250 Sport, COLLISION PREVENTION ASSIST, Balloon Car).
Bild: Daimler AG

Fährt ein Lkw-Fahrer aufgrund eines zu geringen Sicherheitsabstands auf ein Pkw mit defektem Notbremsassistenten auf, muss er den Schaden zu zwei Dritteln übernehmen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main im März entschieden und damit die Haftungsverteilung neu bestimmt (OLG-Az.: 23 U 120/20). Das Landgericht hatte noch dem Piloten des vorausfahrenden Fahrzeugs die Hauptlast des Schadens aufgebürdet. Sein Auto war ohne ersichtlichen Grund auf der Autobahn zum Stehen gekommen.

Nach Abwägung der beiderseitigen Verursachungsbeiträge kam das OLG zu einer neuen Haftungsverteilung. Der auffahrende Trucker trage die größere Schuld, da er den erforderlichen Sicherheitsabstand ohne zwingende Gründe um etwa 30 Prozent unterschritt. Das abrupte Abbremsen des vorausfahrenden Pkw sei dagegen unstreitig auf das Versagen der technischen Einrichtung zurückzuführen gewesen.

Um welches Fabrikat es sich bei dem Auto handelte, ist dem Urteil nicht zu entnehmen. Allerdings ist in der Urteilsbegründung vom „fehlerhaften Einsatz des Collision Prevention Assist“ die Rede. Diese Bezeichnung wird von Daimler für sein Sicherheitssystem in Mercedes-Modellen verwendet. Dass solche Assistenten nicht immer fehlerfrei arbeiten müssen, hatte schon 2018 das Amtsgericht Dortmund festgestellt.

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