Das Landgericht Düsseldorf hat im August 2016 der Fahrerin eines Kia Pro Ceed Dream mit 1,4-Liter-Benzinmotor gestattet, ihr Fahrzeug wegen zu hohem Spritverbrauch zurückzugeben. Zwei Gutachter hatten zuvor die Herstellerangaben zum 2013 erworbenen Fahrzeug auf einem Testgelände auf Grundlage der einschlägigen europäischen Vorgaben überprüft. Sie kamen zu dem Ergebnis, dass der Ceed innerorts 9,4 Liter anstatt 7,2 (30,5 Prozent mehr), außerorts 5,9 Liter anstatt 5,1 (15,7 Prozent mehr) und kombiniert 7,2 Liter anstatt 5,8 (24,1 Prozent mehr) verbraucht.
Da der Wartungszustand des Autos nicht zu beanstanden war und die Bereifung weder unzulässig noch von relevantem negativen Einfluss erschien, ging das Gericht von einer „erheblichen Pflichtverletzung“ des Herstellers im Sinne von §323 Abs.5 Satz2 BGB aus. Diese „ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn der im Verkaufsprospekt angegebene kombinierte Verbrauchswert – wie hier – um mehr als 10 Prozent überschritten wird“, heißt es in dem Urteil.
Im Übrigen habe der Prüfer, der den Ceed zur Verbrauchsprüfung überführt hat, den Eindruck gewonnen, dass das Fahrzeug etwas „träger“ erscheine als vergleichbare Fahrzeuge. Neben der Rückzahlung des Kaufpreises von knapp 16.000 Euro (abzüglich einer Nutzungsentschädigung von ca. 3.500 Euro) bekam die Klägerin vom Gericht weitere 1.405 Euro Schadensersatz zugesprochen. Der Betrag setzt sich zusammen aus dem Mehrverbrauch für 37.000 gefahrene Kilometer und aus Benzinkosten für Fahrten, welche die Klägerin für Fahrten zur Ermittlung des Kraftstoffverbrauchs durchführte. Außerdem musste Kia der Kundin Winterreifen für ihren Ceed ersetzen, die für sie nutzlos geworden waren.
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