Drei kleinere Mercedes-Rückrufe sollen an dieser Stelle im Rahmen einer Sammelmeldung abgehandelt werden. Die aktuellste Warnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) stammt von Anfang Februar und gilt 155 Exemplaren der C-Klasse (Foto), wovon bis auf eine Ausnahme alle in Deutschland gemeldet sind. Zwischen 15. Oktober 2020 und 23. April 2021 wurde im vorderen Stoßfänger Prallschaum verbaut, der nicht den Spezifikationen entsprechen könnte und ersetzt werden muss.
Ohne den Tausch besteht erhöhte Verletzungsgefahr für Fußgänger im Falle eines Unfalls. Denn das Signal zur Auslösung der aktiven Motorhaube könnte verspätet oder gar nicht erfolgen. „Dadurch könnte das Anheben der aktiven Motorhaube zum Schutz von Passanten nicht wie spezifiziert erfolgen“, erklärte ein Konzernsprecher auf Anfrage. Die Maßnahme mit dem internen Herstellercode „8891010“ dauert seinen Angaben zufolge etwa 2,5 Stunden.
Ebenfalls der C-Klasse gilt der im Januar vermeldete Rückruf „9190018“. Hier dauert der Werkstattaufenthalt etwa 3,5 Stunden. Die Vertragsbetriebe prüfen bei weltweit 512 Fahrzeugen die Verlegung des Sitzleitungssatzes der Vordersitze und arbeiten sie bei Bedarf nach. Dadurch stellen sie ein Auslösen der Seiten- und Mittenairbags im Falle eines Unfalls sicher. Denn bei der Verstellung der Vordersitze in die untere Endposition konnte bislang der Airbag-Leitungssatz eingeklemmt werden. Potenziell betroffen sind auf dem Heimatmarkt 329 Autos aus dem Produktionszeitraum Oktober 2021 bis Juni 2022.
Kurz vor Jahreswechsel zeigte das KBA einen Rückruf für 805 Einheiten der G-Klasse an. Konkret geht es bei der Aktion „3591003“ um die zwischen September 2020 und Dezember 2022 gebauten Sondermodelle AMG G 63 4×4², wovon hierzulande 158 Stück registriert sind. Im Fahrbetrieb könnten Risse im Gehäuse des Hinterachsgetriebes entstehen, wodurch Getriebeöl auf die Fahrbahn gelangen könnte. Sollte im weiteren Verlauf das Gehäuse brechen drohe „ein Verlust der Radführung sowie ein unangekündigter Vortriebsverlust“, so der Sprecher. Eine Zeitangabe für die Prüfung und den ggf. nötigen Tausch der Hinterachse machte er nicht.
Nachtrag:
Übersichtlich ist laut KBA auch ein neues Softwareupdate mit der Kennung „5499024“ wegen einer „unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems“. Doch wie der Hersteller selbst einräumt geht bzw. ging es um deutlich mehr als die von der Behörde für Deutschland ausgewiesenen 1.800 Dieselmodelle vom Typ CLA und GLA, sowie der A- und B-Klasse. Mehr dazu in meiner Meldung für den „Kfz-Betrieb“.
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