Zulassungsstellen beginnen nun langsam damit, Dieselgate-Modelle des VW-Konzerns stillzulegen. Die Halter haben sich dem Softwareupdate verweigert. Natürlich kann man sich darüber streiten, ob das verhältnismäßig ist. Offensichtlich bewerten das ja auch die Mitarbeiter in den Verwaltungen selbst sehr unterschiedlich. Ziemlich sicher kann man feststellen, dass die Falschen bestraft werden.
Und trotzdem möge keiner so tun, als handele es sich hier um staatliche Willkür oder als kämen die Konsequenzen überraschend. Formell ist die Sache nicht erst seit gestern klar: §5 StVZO ermöglicht die Betriebsuntersagung nicht vorschriftsmäßiger Fahrzeuge. Dass die Dieselfahrzeuge durch das Softwareupdate gesetzeskonform werden, glaubt zwar das KBA, zahlreiche Juristen aber nicht. Insofern gilt: Nicht über „die da oben“ maulen, sondern klagen – vor Gericht!
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