Fahrer eines fünftürigen Renault Mégane IV könnten fälschlicherweise annehmen, dass die hinteren inneren Türöffner gesperrt sind. Grund ist ein Fehler in der Bedienungsanleitung. Im Kapitel zur Funktion des Fensterhebers (Abschnitt 3.21/3.22) sei die Beschreibung zur Verriegelung der hinteren Türen fehlerhaft, erklärte Martin Zimmermann, Vorstand Kommunikation der Renault Deutschland AG, auf Anfrage.
Es handelt sich bei diesem Problem eigentlich nicht um einen Rückruf im strengen Wortsinn. Denn als Abhilfemaßnahme für die Aktion „0CKA“ ist lediglich ein Korrekturblatt für die Bedienungsanleitung vorgesehen. Dadurch soll ein ungewollter Ausstieg, z. B. von Kindern, künftig ausgeschlossen sein. In Deutschland erhalten 10.192 Halter des seit Herbst 2015 produzierten Modells ein Einschreiben mit der Berichtigung, weltweit 73.998. Seit dem 12. Oktober 2016 produzierte Modelle erhielten laut Hersteller eine korrekte Bedienungsanleitung.
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