Rückruf: VW muss Abschalteinrichtung im Crafter beseitigen

Ältere Transporter mit Fünfzylinder-Dieselaggregat erhalten im Rahmen eines angeordneten Rückrufs seit 11. November ein Softwareupdate. Fast 18.000 Fahrzeuge müssen für eine Stunde in die Vertragswerkstatt.

Ein grauer VW Crafter fährt 2009 an einem Rapsfeld vorbei.
Bild: VW Nutzfahrzeuge

Über zwei Jahre nach behördlicher Feststellung einer „unzulässigen Abschalteinrichtung“ im VW Crafter mit 2.5 TDI-Motor hat die Nutzfahrzeugsparte des Konzerns nun ein Softwareupdate gestartet. Der vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) angeordnete Rückruf mit dem internen Aktionscode „23BD“ läuft laut einem Unternehmenssprecher seit 11. November und betrifft 17.712 Fahrzeuge in Deutschland. Sie stammen aus dem Produktionszeitraum 18. Juli 2008 bis 26. April 2013.

„Diese Aktion steht nicht im Zusammenhang mit der EA189 Diesel-Thematik“, betonte der Sprecher. Konkret geht es laut KBA um die 2,5-Liter-Motoren der Schadstoffnorm Euro 5 mit den Codes „CEBA“, „CEBB“ und „CECA“ in vier Leistungsstufen zwischen 65 und 120 kW. Bislang gab es nur für den Crafter mit 2.0-TDI-Motor ein freiwilliges Softwareupdate, welches der Hersteller nach dem „Nationalen Forum Diesel“ im August 2017 durchführte.

Eine Nachuntersuchung des KBA beschied dem Zweiliter-Modell in der 100-kW-Variante Anfang des Jahres eine NOx-Minimierung durch das freiwillige Update von bis zu 64 Prozent. In der Spitze maß die Behörde aber immer noch Ausstöße von fast 600 mg pro Kilometer. Der Grenzwert für das Fahrzeug liegt bei 280 mg.

Das nun anstehende Softwareupdate für die Motorsteuergeräte in den älteren Crafter-Modellen mit 2,5-Liter-Fünfzylinder-Aggregat dauert dem Sprecher zufolge eine Stunde. Fragen zu der Aktion beantwortet die Hersteller-Hotline unter 0800/8655792436.

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