Die US-Verkehrssicherheitsbehörde (NHTSA) hat Daimler wegen vermeintlicher Verfehlungen bei der Information über Rückrufaktionen ins Visier genommen. Wie aus einer Mitteilung von vergangener Woche hervorgeht, sollen Mercedes-Besitzer nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen 60-Tage-Frist über anstehende Aktionen informiert worden sein. Auch die Benachrichtigungen selbst stehen in der Kritik. Aus Sicht der Beamten enthielten sie zu wenig Details zum eigentlichen Sicherheitsproblem und zum Zeitplan für den Rückruf.
Weiterhin soll ein Online-Tool der Behörde zur Abfrage der individuellen Fahrgestellnummer nach Rückrufen nicht zuverlässig funktioniert haben. Verantwortlich dafür soll ein gestörter Datenfluss zum Hersteller gewesen sein. Fahrzeugbesitzer hätten dann keine sicherheitsrelevante Informationen über offene Aktionen an ihren Fahrzeugen erhalten können.
Laut NHTSA-Schätzungen könnten über 1,4 Millionen Mercedes-Halter von den Problemen betroffen sein. Im Rahmen einer so genannten „Audit Query“ (AQ) untersucht die Behörde nun, ob und wie sich der Umgang mit Rückrufen verbessern lässt, um „die Einhaltung von Mindestanforderungen“ künftig zu gewährleisten. Eine solche AQ kann mit empfindlichen Geldstrafen enden, wie BMW und Triumph vor gut einem Jahr erfahren mussten.
Nachtrag 20.12.2019:
Die NHTSA hat gemäß einer Mitteilung von dieser Woche eine Einigung mit dem Hersteller erzielt und das AQ damit eingestellt. Gemäß der Vereinbarung zahlt der Hersteller eine Strafe von 13 Millionen Dollar. Bei Nichterfüllung bestimmter nun getroffener Abmachungen werden weitere sieben Mio. fällig. Die US-Tochter von Daimler steht ab sofort für ein Jahr unter besonderer Beobachtung, „wobei die NHTSA unter bestimmten Bedingungen die Option hat, die Vereinbarung um ein weiteres Jahr zu verlängern“, wie es in der Verlautbarung hieß. Vertreter des Konzerns werden sich deshalb regelmäßig mit NHTSA-Beamten treffen, um die Durchführung von Rückrufaktionen, deren Berichterstattung sowie die Funktionalität des Online-Tools zur Abfrage der individuellen Fahrgestellnummer zu erörtern.
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