Rückrufe sind eigentlich eine gute Sache, denn der Hersteller behebt in der Regel gratis einen Mangel am Auto. Trotzdem muss das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) häufig betroffene Fahrzeughalter unter Androhung der Stilllegung ihres Boliden in die Werkstatt zwingen. Und selbst das hilft in manchen Fällen nicht. Etwa 81.000-mal erfolgte im Jahr 2021 eine so genannte „Außerbetriebsetzung“ durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde auf Weisung des KBA.
Was hinter so einer Verweigerungshaltung stecken kann, zeigt der Post eines vom Rückruf „94Q8“ betroffenen Cupra-Halters. Die Aktion sieht die einstündige Konfiguration des Scheinwerfersteuergeräts bei 743 Exemplaren des Leon in Europa vor (gebaut zwischen 11.10.2022 und 17.2.2023), weil „fehlerhaft selbstregulierte Scheinwerfer die Sicht durch mögliche Blendung einschränken“ könnten, wie eine Seat-Sprecherin auf Anfrage sagte.
„Als der Servicemitarbeiter mich anrief, dass das Auto fertig ist, fragte ich ihn, ob an meinem Auto was verstellt war und was korrigiert werden musste. Dies verneinte er. Als ich dann gestern erstmals wieder im Dunkeln unterwegs war, bemerkte ich sofort, dass die Ausleuchtung komplett anders ist, nämlich viel schlechter als vor der Aktion“, beklagt der Cupra-Fahrer. Was aus seiner Reklamation wurde, bleibt leider offen. Aber solche Erlebnisse tragen natürlich nicht nur bei ihm dazu bei, bei der nächsten Einladung in die Werkstatt zurückhaltender zu sein.
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