„Wenn sich nachträglich herausstellt, dass ein Fahrzeug vom Hersteller zurückgerufen wurde, der Besitzer es aber bereits auf eigene Kosten reparieren ließ, so werden ihm die Kosten nach den neuen Vorschriften erstattet.“ So vollmundig kündigte die Europäische Kommission die seit 1.9. gültige neue Typgenehmigungsvorschrift an. Sie sieht u.a. angeordnete EU-Rückrufaktionen vor und bei Verstößen der Autohersteller Bußgelder bis zu 30.000 Euro pro Fahrzeug.
Doch ein genauer Blick auf die Regelungen lässt Verbraucherschützer nicht mehr jubeln. Denn, dass künftig regelmäßig Pflichtrückrufe aus Brüssel verkündet werden, darf bezweifelt werden. Fragt man Experten, bleibt von der angekündigten Reparaturkostenerstattung nicht mehr viel übrig.
Gleiches gilt für einen nur vermeintlichen Sieg der Verbraucherschützer in Berlin. Die Einführung einer Reparaturklausel, die bestimmte Ersatzteile für Autofahrer deutlich billiger machen würde, entfaltet seine Wirkung wohl erst in 25 (!) Jahren vollständig. Darauf weisen der ADAC, VZBV, und der Branchenverband GVA heute in einer Mitteilung hin.
Es sind solche Regelungen mit viel „Kleingedrucktem“, die die Politik weiterhin als Spielball großindustrieller Lobbyinteressen erscheinen lassen. Mal sehen, wie kreativ die Gesetzesdesigner bei der weiterhin vehement geforderten Kaufprämie für Verbrenner sein werden…
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