Am 20. September 2015 räumte der damalige VW-Vorstand Martin Winterkorn ein, dass der Konzern Abgaswerte seiner Dieselfahrzeuge manipuliert hatte. Dies war der Beginn einer der größten Skandale der Automobilgeschichte. Und ein Ende scheint nicht in Sicht. Aus dem VW-Skandal wird allmählich ein „Dieselgate“ für die ganze Branche: In Frankreich sind u.a. die einheimischen Konzerne ins Visier der Wettbewerbsbehörde des Wirtschaftsministeriums geraten. Gegen Fiat Chrysler läuft seit Januar eine Untersuchung der US-amerikanischen Environmental Protection Agency (EPA), also durch jene Behörde, die auch den VW-Skandal ins Rollen brachte.
Inzwischen dreht sich die Diskussion vor allem um so genannte Abschalteinrichtungen. Die Frage lautet: werden sie legal oder illegal eingesetzt? Mit Abschalteinrichtung ist die Manipulation der Motorsoftware zu Ungunsten des Schadstoffausstoßes gemeint. Aufgrund der Umgebungsvariablen kann ein mit einer Abschalteinrichtung ausgerüstetes Fahrzeug bei Bedarf die Motorleistung so drosseln, dass die Emissionen für einen begrenzten Zeitraum innerhalb der Vorgaben liegen, im Normalbetrieb aber nicht. Als Kunde möchte man annehmen, dass ein solcher Eingriff in die Motorsteuerung ein klarer Gesetzesverstoß ist. Doch die Autobauer verweisen auf eine vermeintliche Ausnahmeregelung in der Emissionsrichtlinie der EU.
Der Schutz der heimischen Industrie hat bei nationalen Regierungen höchste Priorität. Daher wird aus einem aus Kundensicht klaren Sachverhalt doch noch eine Streitfrage – zumindest in Europa. Italien, das heimischen Automobilen zunächst pauschal die Absolution erteilt hatte, muss von der EU-Kommission zu genaueren Untersuchungen der Fahrzeuge gezwungen werden. Gegen Deutschland und sechs weitere Mitgliedsstaaten läuft bereits ein Vertragsverletzungsverfahren, weil aus Sicht der Wettbewerbshüter die nationalen Behörden zu sanft mit Volkswagen umgegangen sind.
National vs. supranational, Umwelt- vs. Wirtschaftsinteressen
„Dieselgate“ ist also auch ein Lehrstück für die klassischen Spannungsverhältnisse zwischen europäischen und nationalen Interessen sowie zwischen Umwelt- und Wirtschaftslobby. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments (EP) und die Oppositionsparteien im Bundestag interessieren sich daher sehr für die Frage, ob Politiker, Ministerien und Behörden eine Mitschuld an dem Desaster tragen. Dieser gingen sie jeweils in einem Untersuchungsausschuss nach. Deren Abschlussberichte geben interessante Einblicke auf die Hintergründe dieses Skandals frei.
Denn natürlich stellt sich die Frage, wie es dazu kommen konnte, dass der inzwischen weltgrößte Autobauer bislang ca. 22 Milliarden Euro und der weltgrößte Zulieferer Bosch über 327 Millionen Euro an Strafzahlungen allein in den USA zahlen mussten. Wieso durften die Verantwortlichen im VW-Konzern jahrelang das Recht brechen, trotz interner Kontroll- und Überwachungsinstanzen, trotz Heerscharen teuer bezahlter externer Qualitätsmanager und –zertifizierer? Die saloppe Antwort: Weil sie es konnten!
Weiter mit Teil2: Kleines Schlupfloch, riesengroße „Thermofenster“
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